Vorbereitungen für den Winterdienst beendet – Anliegerpflichten bei Eis und Schnee
[PM] Magdeburg – Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat für die neue Wintersaison pünktlich zum 1. November 2021 die Winterdienstvorbereitungen beendet. Das Streusalz ist eingelagert, die Abstimmung mit den beauftragten Fremdfirmen erfolgt. Die Räum- und Streufahrzeuge sowie ein neues Solefahrzeug stehen für den Winterdient bereit.
Die städtischen Streusalzreserven sind bereits entsprechend der Verkehrssicherungspflicht aufgefüllt worden. Zur Verfügung stehen insgesamt 2.300 Tonnen Salz für die Straßen und 400 Tonnen Splitt zum Abstumpfen jener Gehwege, für die die Stadt verantwortlich ist. Je nach Witterungsverhältnissen können bei Bedarf die Reserven auch noch aufgestockt werden.
„Unser neues Solefahrzeug für den Winterdienst wird im Hauptstraßennetz eingesetzt werden“, informiert der zuständige Beigeordnete Holger Platz über die geplante Nutzung. „Der Erwerb eines weiteren Solefahrzeugs ist für den Beginn des kommenden Jahres geplant. Durch den Einsatz von Sole werden wir Salz sparen und deshalb die Umwelt nicht zusätzlich belasten.“
Die Landeshauptstadt Magdeburg und die beauftragten Fremdfirmen sorgen bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten. „Bei starken und anhaltenden Schneefällen müssen wir uns zunächst auf den gesetzlich geforderten Winterdienst auf verkehrswichtigen Straßen, wie Haupt-, Europa- und Bundesstraßen sowie den öffentlichen Personennahverkehr konzentrieren. Der Winterdienst auf nachrangigen Straßen kann erst geleistet werden, wenn es die Kapazitäten zulassen“, so der Leiter des städtischen Winterdienstes Andreas Stegemann.
Bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen wird die Koordinierungsgruppe Winterdienst einberufen, die besondere Maßnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusätzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in Nebenstraßen, festlegt.
Eigentümerinnen oder Besitzerinnen von Grundstücken haben als Anlieger ebenfalls eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg mit zum Beispiel mit Sand oder Splitt abgestumpft werden, damit dieser sicher genutzt werden kann.
Der Winterdienst muss von 7.00 bis 20.00 Uhr geleistet werden. Schnee und Glätte, die nach 20.00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7.00 Uhr zu beseitigen.
Immer wieder wird vergessen, dass Fußgängerinnen vom Gehweg auch zur Straße gelangen müssen, um diese zu überqueren. Deshalb muss vor dem Grundstück auch ein Zugang vom geräumten Gehweg zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern gewährleistet sein. Die zuständigen Hausbesitzerinnen werden gebeten, sich dabei dem gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.
Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen, wie zum Beispiel in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer*innen bzw. Erschließungsträger in der Winterdienstpflicht.
Insbesondere bei starken Schneefällen und Extremwetterereignissen müssen alle Hauseigentümer ihren Winterdienstpflichten nachkommen. Dafür ist es wichtig, dass man sich mit entsprechenden Geräten wie Schneeschiebern und Streumittel, zum Beispiel Sand, rechtzeitig ausstattet. Zudem muss beachtet werden, dass die Zufahrt zu den Abfallbehältern bei Schnee, Eis und Glätte ebenfalls gewährleistet sein muss.
Weitere Regelungen sind im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg aufgeführt.
Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg