Verurteilter zahlt 1600 Euro, um Gefängnis zu entgehen
Ein 40-jähriger Mann entging am Dienstag, den 5. April 2022 nur ganz knapp dem Gefängnis: Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte ihn gegen 13:30 Uhr im Personentunnel des Schönebecker Bahnhofes.
Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei kamen gleich mehrere Einträge zu Tage. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ersuchte die aktuelle Adresse des Deutschen aufgrund mehrerer laufender Verfahren, hier wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wegen dem zuletzt genannten Deliktes sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde der Mann bereits durch das Amtsgericht Bernburg im September 2020 zu einer Geldstrafe von 1800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Oktober 2021 einen Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann und nahmen ihn fest. Bei der Durchsuchung fanden sie dann noch eine geringe Menge vermutlich Marihuana, weshalb die Bundespolizisten die nächste Strafanzeige fertigten. Trotz allem gelang es dem Gesuchten die geforderten 1600 Euro beizubringen, so dass er im Anschluss daran die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen konnte. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde im Nachgang durch die Bundespolizisten über den derzeitigen Wohnsitz des Mannes informiert.
Quelle: ots / Bundespolizei Magdeburg