Auch in diesem Jahr darf kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen in der Silvesternacht zu verhindern, um die stark beanspruchten Krankenhäuser zu entlasten.
Städte und Gemeinden definieren zudem zentrale Plätze, auf denen das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten ist.Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr.
Clubs und Diskotheken werden ab dem 28. Dezember 2021 geschlossen. In Restaurants gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Bitte beachten Sie: Nehmen an einem Treffen Personen teil, die nicht geimpft oder genesen sind, gelten für alle Teilnehmer strengere Kontaktbeschränkungen. Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2021/12/regeln-silvester.html