Polizei vollstreckt Haftbefehl bei Ruhestörung

Am Dienstag, den 23.05.2023 gegen 05:00 Uhr wurde die Polizei wegen einer Ruhestörung in Magdeburg am Schleinufer nahe der Elbtreppen verständigt.

Hierbei stellten die Polizeibeamten einen Mann fest, der aufgrund eines Haftbefehls wegen Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war. Da er den haftbefreienden Betrag mit einer Summe im unteren vierstelligen Bereich nicht entrichten konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.