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Kita-Beiträge: Beitragsentlastung für Familien wird fortgesetzt

Am 15.12.2021 hat der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg in seiner zweiten Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt, mit dem auch künftig Familien mit mehreren Kindern bei den Kita-Beiträgen finanziell entlastet werden.

Landtag Sachsen-Anhalt Magdeburg

Damit entfallen auch weiterhin die Beiträge für alle Kinder, die Krippe oder Kindergarten besuchen, wenn ein Geschwisterkind im Hort betreut wird. Diese Regelung, die in den Jahren 2020 und 2021 mit Hilfe des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes finanziert wurde, wird mit Beschluss des Landtages auch 2022 fortgesetzt und vom Land finanziert.

Mit der Landtagsentscheidung wird eine zentrale Maßnahme des Koalitionsvertrages umgesetzt. Für die aktuelle Legislatur wurde vereinbart, dass die Maßnahmen des Kinderförderungsgesetzes und des Gute-Kita-Gesetzes dauerhaft abgesichert werden sollen.

Familienministerin Petra Grimm-Benne, die den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat, begrüßt die Entscheidung: „Heute ist ein guter Tag für Familien in unserem Bundesland. Eltern mit kleinen Kindern können auch in Zukunft mit der Beitragsentlastung planen.“ Die Ministerin betont, dass Sachsen-Anhalt mit der flächendeckenden Kindertagesbetreuung und den Beitragsentlastungen gute Rahmenbedingungen für Familien bietet. „Frühkindliche Bildung verbessert die Zukunftschancen von Kindern und trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei“, so Grimm-Benne.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Land Sachsen-Anhalt

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