Nach Flucht vor Verkehrskontrolle: Polizei entdeckte Leiche bei Wohnungsdurchsuchung
Landkreis Harz / Landkreis Börde – Am Mittwoch, 11.03.2020 ignorierte ein 18-Jähriger aus Halberstadt gegen 03:30 Uhr die Haltesignale der Beamten in der Huystraße und flüchtete mit einem VW Golf über Röderhof, Schlanstedt und Neudamm in Richtung Bördekreis.
Dort kam er gegen 04:00 Uhr zwischen Beckendorf und Neindorf in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr auf den angrenzenden Acker. Anschließend versuchte er zu Fuß zu flüchten, was ihm jedoch nicht gelang. Der junge Mann steht im Verdacht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Im Fahrzeug fanden die Beamten diverse Betäubungsmittel sowie eine Luftdruckwaffe. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, nahmen die Beamten den 18-Jährigen vorläufig fest.
+++ Update 11.03.2020 +++
Auf Grund des Auffindens diverser Betäubungsmittel und einer Luftdruckwaffe bei dem 18-jährigen Halberstädter erfolgte auf Anordnung der zuständigen Bereitschaftsrichterin die Durchsuchung seiner Wohnung in Halberstadt, Am Sommerbad. Im Rahmen dieser Durchsuchung kam es auch zum Auffinden einer weiblichen Leiche (dabei handelte es sich nach Volksstimme Information um dessen Mutter). Auf Grund der Auffindesituation der Leiche hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Außenstelle Halberstadt ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht eines Tötungsdeliktes eingeleitet. Die weibliche Leiche wurde in die Gerichtsmedizin überführt, um die Identität festzustellen und Aufschlüsse zur Todesursache zu erbringen. Nähere Erkenntnisse zu den Umständen sind nicht bekannt und Gegenstand der sofort eingeleiteten kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Der 18-Jährige verbleibt weiterhin im Polizeigewahrsam.
+++ Update 12.03.2020 +++
Im Ergebnis der kriminalpolizeilichen Ermittlungen erfolgte am heutigen Tage die Vorführung des 18-Jährigen beim zuständigen Amtsgericht in Halberstadt. Durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Außenstelle Halberstadt, wurde Haftbefehl gegen den 18-Jährigen beantragt. Nach der richterlichen Vernehmung wurde durch die Amtsrichterin ein Haftbefehl wegen Verdacht des Totschlags erlassen. Es erfolgte die Verbringung in eine Justizvollzugsanstalt. Die Obduktion des Leichnams erfolgt heute im Laufe des Tages, ein Ergebnis liegt noch nicht vor, so dass weiterhin keine Aussagen zur Identität und zur Todesursache getroffen werden können.
Quelle: Polizeiinspektion Magdeburg