Führerscheine müssen umgetauscht werden
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte:
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Das geschieht stufenweise. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen. Ausgenommen sind die Inhaber eines unbefristeten Kartenführerscheins. Für diese Inhaber gelten folgende Fristen: Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht sein. Die Frist für die Jahre 2002 bis 2004 endet am 19. Januar 2027 und für 2005 bis 2007 am 19. Januar 2028. Für die Ausgaben ab 2008 verlängert sich die Frist jeweils immer um ein Jahr, also beispielsweise 2008 bis 2029, 2009 bis 2030 sowie 2010 bis 2031.
Quelle: Landkreis Stendal